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Scheibentönungsgesetze für Autos

Welche Tönung ist erlaubt? Was ist nicht? Was passiert, wenn Sie das Gesetz brechen? Alles, was Sie über Gesetze zur Scheibentönung wissen möchten. Hier finden Sie Informationen zu Gesetzen und Vorschriften für getönte Autoscheiben in Belgien, Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für andere Länder besuchen Sie bitte unsere internationale Website, Link unten auf dieser Seite.


Autoscheibentönungsgesetze in Belgien

Belgien hat spezielle Vorschriften für die Scheibentönung von Autos. Obwohl sich diese Gesetze seitdem möglicherweise geändert haben, wird immer empfohlen, die neuesten Informationen aus offiziellen Quellen zu überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen. Die allgemeinen Regeln für das Tönen von Scheiben in Belgien sind:

  • Windschutzscheibe: Ein getönter Streifen am oberen Rand der Windschutzscheibe ist zulässig, darf jedoch nicht niedriger sein als der Bereich, der von den Scheibenwischern gewischt wird. Der Streifen sollte die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Der Rest der Windschutzscheibe sollte keine Tönung oder Folie aufweisen.
  • Seitenscheiben vorn: Die vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) müssen mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) zulassen.Hintere
  • Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gibt es keine besonderen Einschränkungen. Bei getönten Heckscheiben muss das Fahrzeug jedoch beidseitig mit Außenspiegeln ausgestattet sein.Reflektierende oder spiegelnde Tönungen: Reflektierende oder spiegelnde Scheibentönungen sind auf keinem Fenster erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Vorschriften seit September 2021 möglicherweise geändert haben, und es ist immer am besten, die neuesten Informationen aus offiziellen Quellen oder einem örtlichen Kfz-Fachmann zu konsultieren, um die Einhaltung der aktuellen belgischen Gesetze sicherzustellen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Behörden nach den neuesten Updates.


Autoscheibentönungsgesetze in Deutschland

In Deutschland gibt es spezielle Vorschriften für die Scheibentönung von Autos. Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Vorschriften ändern können, daher ist es immer eine gute Idee, die neuesten Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu konsultieren, bevor Sie Ihr Fahrzeug mit einer Scheibentönung versehen.

  • Windschutzscheibe: Das Tönen der Windschutzscheibe ist generell nicht erlaubt. Eine durchsichtige Sonnenblende am oberen Rand der Windschutzscheibe ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
  • Seitenscheiben vorn: Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, jedoch muss die Lichtdurchlässigkeit mindestens 70 % betragen. Das bedeutet, dass die Tönung nicht zu dunkel sein kann, um eine ausreichende Sichtbarkeit für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gibt es keine besonderen Einschränkungen. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das Fahrzeug eine ausreichende Sicht durch die Seitenspiegel hat.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass jede am Fahrzeug angebrachte Scheibentönungsfolie ein gültiges Prüfzeichen (in Form eines runden Aufklebers mit Kennzeichen) aufweisen muss, das vom KBA oder einer anderen europäischen Genehmigungsbehörde ausgestellt wurde. Dieses Prüfzeichen muss nach der Montage auf der Folie gut sichtbar sein.

In Deutschland sind diese Vorschriften unbedingt einzuhalten, da eine nicht konforme Scheibentönung Bußgelder, die Pflicht zum Entfernen der Tönung oder sogar die Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach sich ziehen kann. Ziehen Sie immer die aktuellen Informationen der örtlichen Behörden oder des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu Rate, bevor Sie Ihre Autoscheiben in Deutschland mit Tönung versehen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Behörden nach den neuesten Updates.


Autoscheibentönungsgesetze in der Schweiz

Die Schweiz hat spezielle Vorschriften bezüglich Scheibentönung für Autos. Obwohl sich diese Gesetze seitdem möglicherweise geändert haben, wird immer empfohlen, die neuesten Informationen aus offiziellen Quellen zu überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen. Die allgemeinen

Regeln für das Tönen von Scheiben in der Schweiz sind:    

  • Frontscheibe: Die Frontscheibe muss mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) zulassen.    
  • Vordere Seitenscheiben: Die vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) müssen mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) zulassen.    
  • Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gibt es keine besonderen Einschränkungen. Bei getönten Heckscheiben muss das Fahrzeug jedoch beidseitig mit Außenspiegeln ausgestattet sein.

Reflektierende oder spiegelnde Tönungen: Reflektierende oder spiegelnde Scheibentönungen sind auf keinem Fenster erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Vorschriften geändert haben können und es am besten ist, die neuesten Informationen aus offiziellen Quellen zu konsultieren, um die Einhaltung der aktuellen Schweizer Gesetze sicherzustellen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Behörden nach den neuesten Updates.


Autoscheibentönungsgesetze in Österreich

In Österreich gibt es spezielle Vorschriften zur Scheibentönung für Autos. Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Vorschriften ändern können, daher ist es immer eine gute Idee, die neuesten Informationen des österreichischen Verkehrsministeriums zu konsultieren, bevor Sie Ihr Fahrzeug mit einer Scheibentönung versehen.

  • Windschutzscheibe: Das Tönen der Windschutzscheibe ist generell nicht erlaubt. Eine durchsichtige Sonnenblende am oberen Rand der Windschutzscheibe ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
  • Seitenscheiben vorn: Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, jedoch muss die Lichtdurchlässigkeit mindestens 75 % betragen. Das bedeutet, dass die Tönung nicht zu dunkel sein kann, um eine ausreichende Sichtbarkeit für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gibt es keine besonderen Einschränkungen. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das Fahrzeug eine ausreichende Sicht durch die Seitenspiegel hat.

Darüber hinaus muss jede am Fahrzeug angebrachte Scheibentönungsfolie homologiert sein und ein gültiges Prüfzeichen (in Form eines Aufklebers mit Kennzeichen) tragen, das vom österreichischen Verkehrsministerium oder einer anderen europäischen Genehmigungsbehörde ausgestellt wurde. Dieses Prüfzeichen muss nach der Montage auf der Folie gut sichtbar sein.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Erkundigen Sie sich immer bei den örtlichen Behörden nach den neuesten Updates.


Gesetze und Vorschriften in Europa zur Tönung von Autoscheiben

Die Gesetze zum Tönen von Autoscheiben sind in Europa von Land zu Land unterschiedlich. Es ist sehr wichtig, sich bei Reisen in Europa über die aktuellen Gesetze auf dem Laufenden zu halten, um keine hohen Bußgelder zu riskieren oder Ihr Auto von der örtlichen Polizei beschlagnahmen zu lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Regeln ändern können, daher ist es immer eine gute Idee, die neuesten Informationen der örtlichen Behörden zu konsultieren.