Gesetze zur Scheibentönung für Autos in Europa
Die Vorschriften zur Scheibentönung unterscheiden sich in Europa von Land zu Land. Wer in Europa unterwegs ist, sollte die geltenden Regeln unbedingt kennen, um hohe Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs durch die örtliche Polizei zu vermeiden. In allen europäischen Ländern gibt es spezifische Vorschriften zur Scheibentönung. Zuletzt geprüft: Oktober 2026.
Unsere abnehmbare Scheibentönungsfolie ist ideal, wenn Sie zwischen Ländern mit unterschiedlichen Vorschriften unterwegs sind, da sie sich leicht entfernen und wieder anbringen lässt. Da sich Vorschriften ändern können, sollten Sie sich dennoch immer bei den örtlichen Behörden über den aktuellen Stand informieren.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden über den neuesten Stand.
Vorschriften zur Scheibentönung in Europa
| Land | Windschutzscheibe | Vordere Seitenscheiben | Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe | Weitere Hinweise | |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Prüfzeichen erforderlich | |
| Frankreich | Blendstreifen erlaubt, kein spezifischer Grenzwert | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Vereinigtes Königreich | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit, getönter Blendstreifen erlaubt | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Italien | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Weniger streng als vorne | - | |
| Spanien | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Homologation und Zertifikat erforderlich | |
| Polen | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Rumänien | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Niederlande | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Belgien | Getönter Streifen erlaubt, sonst keine Tönung | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Reflektierende/verspiegelte Folien nicht erlaubt | |
| Griechenland | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Tschechien | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Schweden | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Material darf die Sicht nicht verzerren | |
| Ungarn | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Schweiz | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Reflektierende/verspiegelte Folien nicht erlaubt | |
| Österreich | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | Prüfzeichen erforderlich | |
| Dänemark | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Finnland | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Norwegen | Tönung nicht erlaubt, nur transparenter Blendstreifen | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Slowakei | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - | |
| Kroatien | Tönung nicht erlaubt, transparenter Blendstreifen zulässig | Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit | Keine besonderen Einschränkungen | - |
Gesetze zur Scheibentönung in Österreich
In Österreich gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Außerdem muss jede am Auto angebrachte Scheibentönungsfolie homologiert sein und ein gültiges Prüfzeichen (in Form eines Aufklebers mit Registriernummer) tragen, das vom österreichischen Verkehrsministerium oder einer anderen europäischen Genehmigungsbehörde ausgestellt wurde. Das Prüfzeichen muss nach der Montage gut sichtbar auf der Folie sein.
Gesetze zur Scheibentönung in Belgien
Belgien hat spezifische Vorschriften zur Tönung von Autoscheiben. Die allgemeinen Regeln zur Scheibentönung in Belgien:
- Windschutzscheibe: Ein getönter Streifen am oberen Rand der Windschutzscheibe ist erlaubt, darf aber nicht in den Wischbereich der Scheibenwischer hineinreichen. Der Streifen darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Der Rest der Windschutzscheibe darf weder getönt noch mit Folie beklebt sein.
- Vordere Seitenscheiben: Die vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) müssen mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) aufweisen.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für den Tönungsgrad der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Bei getönten hinteren Scheiben muss das Fahrzeug jedoch auf beiden Seiten Außenspiegel haben.
Reflektierende oder verspiegelte Folien: Reflektierende oder verspiegelte Scheibentönungen sind an keiner Scheibe erlaubt.
Gesetze zur Scheibentönung in Kroatien
In Kroatien gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Kroatien unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim kroatischen Verkehrsministerium über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Tschechien
In Tschechien gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Tschechien unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim tschechischen Verkehrsministerium über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Dänemark
In Dänemark gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Dänemark unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der dänischen Verkehrsbehörde (Færdselsstyrelsen) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Finnland
In Finnland gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Finnland unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der finnischen Verkehrs- und Kommunikationsbehörde (Traficom) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Frankreich
In Frankreich gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist nur im oberen Bereich als Blendstreifen erlaubt. Der Blendstreifen darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Frankreich unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim französischen Innenministerium über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Deutschland
In Deutschland gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Außerdem muss jede am Auto angebrachte Scheibentönungsfolie ein gültiges Prüfzeichen (in Form eines runden Aufklebers mit Registriernummer) tragen, das vom KBA oder einer anderen europäischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde. Das Prüfzeichen muss nach der Montage gut sichtbar auf der Folie sein.
Halten Sie sich in Deutschland unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Griechenland
In Griechenland gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Griechenland unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim griechischen Ministerium für Infrastruktur und Verkehr über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Ungarn
In Ungarn gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Ungarn unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim ungarischen Ministerium für Innovation und Technologie über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Italien
In Italien gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten weniger strenge Regeln als für die vorderen Scheiben. Die Tönung darf jedoch nicht zu dunkel oder zu stark reflektierend sein, da dies andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen kann.
Halten Sie sich in Italien unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim italienischen Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in den Niederlanden
In den Niederlanden gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. So bleibt die Windschutzscheibe hell genug und Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer haben ausreichend Sicht.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in den Niederlanden unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der niederländischen Fahrzeugbehörde (RDW) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Norwegen
In Norwegen gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nur ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Norwegen unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der norwegischen Straßenverwaltung (Statens vegvesen) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Polen
In Polen gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Polen unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der zuständigen polnischen Behörde über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Rumänien
In Rumänien gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in Rumänien unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim rumänischen Verkehrsministerium über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in der Slowakei
In der Slowakei gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen von 10 cm am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich in der Slowakei unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder beim slowakischen Ministerium für Verkehr und Bau über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Spanien
In Spanien gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Zusätzlich muss die verwendete Scheibentönungsfolie homologiert sein und über ein Zertifikat eines anerkannten Labors verfügen, das für Kontrollen im Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
Halten Sie sich in Spanien unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in Schweden
In Schweden gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein transparenter Blendstreifen am oberen Rand ist zulässig, darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Die schwedische Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen) verlangt außerdem, dass das Tönungsmaterial das Glas nicht nennenswert verzerrt, spiegelt oder farblich verändert. Zudem darf die Tönung die Sicht des Fahrers nicht wesentlich einschränken oder das Unfallrisiko erhöhen.
Halten Sie sich in Schweden unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der schwedischen Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen) über den aktuellen Stand.
Gesetze zur Scheibentönung in der Schweiz
Die Schweiz hat spezifische Vorschriften zur Tönung von Autoscheiben. Die allgemeinen Regeln zur Scheibentönung in der Schweiz:
- Windschutzscheibe: Die Windschutzscheibe muss mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) aufweisen.
- Vordere Seitenscheiben: Die vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) müssen mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit (VLT) aufweisen.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für den Tönungsgrad der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Bei getönten hinteren Scheiben muss das Fahrzeug jedoch auf beiden Seiten Außenspiegel haben.
Reflektierende oder verspiegelte Folien: Reflektierende oder verspiegelte Scheibentönungen sind an keiner Scheibe erlaubt.
Gesetze zur Scheibentönung im Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich gelten spezifische Vorschriften für die Tönung von Autoscheiben.
Die Regeln in Kürze:
- Windschutzscheibe: Die Tönung der Windschutzscheibe ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 75 % betragen. So bleibt die Windschutzscheibe hell genug und Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer haben ausreichend Sicht. Ein getönter Blendstreifen am oberen Rand ist erlaubt, solange er die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt.
- Vordere Seitenscheiben: Die Tönung der vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) ist erlaubt, die Lichtdurchlässigkeit muss jedoch mindestens 70 % betragen. Die Tönung darf also nicht zu dunkel sein, damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sehen können.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gelten keine besonderen Einschränkungen. Es muss jedoch eine ausreichende Sicht über die Außenspiegel gewährleistet sein.
Halten Sie sich im Vereinigten Königreich unbedingt an diese Vorschriften – unzulässige Tönungen können zu Bußgeldern, der Pflicht zur Entfernung der Folie oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Informieren Sie sich vor dem Tönen Ihrer Autoscheiben immer bei den örtlichen Behörden oder bei der britischen Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) über den aktuellen Stand.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden über den neuesten Stand.