Polizeikontrolle – Autoscheibentönung Gesetze

Scheibentönungsgesetze für Autos

Welche Scheibentönung ist erlaubt? Was ist verboten? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Auf dieser Seite finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen zur Autoscheibentönung in Belgien, Deutschland, Österreich und der Schweiz. Da sich Vorschriften ändern können, dienen die folgenden Informationen ausschließlich der Orientierung.


Autoscheibentönungsgesetze in Belgien

In Belgien gelten spezifische Vorschriften zur Scheibentönung. Die wichtigsten allgemeinen Regeln:

  • Windschutzscheibe: Ein getönter Streifen am oberen Rand ist erlaubt, solange er sich außerhalb des vom Scheibenwischer erfassten Bereichs befindet und die Sicht nicht beeinträchtigt.
  • Vordere Seitenscheiben: Mindestlichtdurchlässigkeit von 70 % (VLT).
  • Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe: Keine spezifischen Einschränkungen. Bei getönter Heckscheibe sind Außenspiegel auf beiden Seiten erforderlich.
  • Reflektierende oder spiegelnde Folien: Nicht erlaubt.

Hinweis: Vorschriften können sich geändert haben. Prüfen Sie stets aktuelle Informationen bei offiziellen Stellen.

Keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität. Informieren Sie sich immer bei den zuständigen Behörden.


Autoscheibentönungsgesetze in Deutschland

In Deutschland regelt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Anforderungen an Scheibentönung.

  • Windschutzscheibe: Keine Tönung erlaubt. Ein transparenter Sonnenkeil ist zulässig, sofern die Sicht nicht beeinträchtigt wird.
  • Vordere Seitenscheiben: Mindestlichtdurchlässigkeit 70 % (VLT).
  • Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe: Keine festen Einschränkungen, ausreichende Sicht über Außenspiegel erforderlich.

Zusätzlich muss jede Scheibentönungsfolie ein gültiges Prüfzeichen (ABG / E-Prüfzeichen) tragen, das nach der Montage sichtbar bleibt.

Bei Verstößen drohen Bußgelder, Stilllegung des Fahrzeugs oder die Pflicht zur Entfernung der Folie.

Keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität. Prüfen Sie immer die aktuellen Vorgaben des KBA.


Autoscheibentönungsgesetze in der Schweiz

Die Schweiz hat klare Grenzwerte für die Lichtdurchlässigkeit von Autoscheiben.

  • Frontscheibe: Mindestens 75 % VLT.
  • Vordere Seitenscheiben: Mindestens 70 % VLT.
  • Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe: Keine festen Einschränkungen, sofern Außenspiegel beidseitig vorhanden sind.
  • Spiegelnde / reflektierende Folien: Nicht erlaubt.

Keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den Schweizer Behörden.


Autoscheibentönungsgesetze in Österreich

  • Windschutzscheibe: Keine Tönung erlaubt, transparenter Sonnenkeil zulässig.
  • Vordere Seitenscheiben: Mindestlichtdurchlässigkeit 75 % VLT.
  • Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe: Keine festen Einschränkungen bei ausreichender Spiegel-Sicht.

Scheibentönungsfolie muss homologiert sein und ein sichtbares Prüfzeichen tragen.

Keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität. Bitte konsultieren Sie die zuständigen Behörden.


Fahrzeugkontrolle in Europa

Scheibentönungsgesetze in Europa

Die Vorschriften zur Scheibentönung unterscheiden sich in Europa teils erheblich. Wenn Sie grenzüberschreitend unterwegs sind, informieren Sie sich unbedingt vorab über die jeweiligen nationalen Regelungen.